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FG Nürnberg - Urteil vom 18.02.2010 (4 K 843/09)

Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

Streitig ist, ob ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorliegt. Die Klägerin ist Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH. Laut Protokoll der Gesellschaftersitzung vom 12.02.2005 hatte sie im Streitjahr Anspruch [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 09.02.2010 (1 K 507/08)

Anwendung des § 129 AO bei fehlerhafter EDV-technischer Aufbereitung der Eingabedaten

Streitig ist, ob das Finanzamt gemäß § 129 AO zum Erlass eines Änderungsbescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2003 berechtigt war. Der Kläger betrieb [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 09.02.2010 (2 K 48/09)

Zur Frage der Auslegung bzw. Umdeutung von Erklärungen

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Änderung von Umsatzsteuerbescheiden nach § 164 Abs. 2 AO vorliegen. Der Kläger ist als Betreiber von Geldspielgeräten unternehmerisch tätig. Die Umsatzsteuer für die Jahre [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 28.01.2010 (4 K 612/07)

Darlehensgewährung der Kommanditgesellschaft an die Kommanditisten und Kapitalkonto im Sinne des § 15 a EStG

An der Klägerin, der Fa. Komplementär GmbH & Co KG, waren in den Streitjahren beteiligt: als Komplementäredie Komplementär Verwaltungs-GmbH -ohne Kapitaleinlage- und A (ab 31.12.1999) - ohne Kapitaleinlage, als [...]
FG Nürnberg - Beschluss vom 25.01.2010 (3 K 194/09)

Keine Kostenentscheidung zu Lasten des beklagten Finanzamts nach § 138 Abs. 2 S. 1 FGO, wenn die Änderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids...

Der Beschluss ergeht durch den Berichterstatter des Senats gemäß § 79a Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 4 FGO. Die Beteiligten haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, das Gericht hat nur noch über die [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 22.01.2010 (7 K 218/09)

Vorläufigkeit eines Einkommensteuerbescheides bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Streitig ist noch die Vorläufigkeit des Einkommensteuerbescheides bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Kläger wurden für das Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger und [...]