FG München - Urteil vom 16.03.2010 (6 K 4923/06)
1. Dem Finanzamt wird aufgegeben, - den letzten Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 5. Juni 2008 dergestalt abzuändern, dass die verdeckten Gewinnausschüttungen um 25.000 DM gemindert werden sowie - den [...]