BFH - Beschluss vom 05.01.2011 (IX B 134/10)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es kann offenbleiben, ob die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) eine hinreichend bestimmte, i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) grundsätzlich bedeutsame [...]