FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.01.2012 (7 V 2392/11)
1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen. I. Streitig ist im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, [...]