FG Hamburg - Beschluss vom 17.01.2012 (2 V 43/12)
I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 17.08.2011 deshalb rechtswidrig ist, weil er auf Unterlagen basiert, die auf Grund einer möglicherweise rechtswidrigen Durchsuchung der [...]