FG Köln - Urteil vom 14.03.2012 (3 K 989/06)
Streitig ist im Streitjahr 1999, ob die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Besitzgesellschaft in einer Betriebsaufspaltung war, für im Streitjahr gezahlte Anschaffungskosten auf die Beteiligung [...]