FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.01.2012 (2 V 1261/11)
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. I. Die vom Antragsgegner (beklagtes Finanzamt – FA –) wegen der zwischen den Beteiligten streitigen Feststellungen der Betriebsprüfung (Bp) mit Bescheid vom 7. [...]