FG München - Urteil vom 05.04.2012 (5 K 464/12)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt – FA –) zu Recht Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 2003 und zum Solidaritätszuschlag 2003 [...]