FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.01.2013 (6 K 2670/10)
Streitig ist die Anwendung der Steuerermäßigung nach § 34 EStG für Abfindungszahlungen, die in zwei Veranlagungszeiträumen an die Klägerin ausgezahlt wurden. Die Klägerin ist Industriekauffrau und erzielte in den [...]