FG Münster - Urteil vom 22.08.2013 (3 K 1556/13 F)
Streitig ist, ob der Beklagte zum Erlass des angefochtenen Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 00.00.0000 für Zwecke der Schenkungsteuer berechtigt war. Der Beklagte stellte mit [...]