FG Köln - Urteil vom 10.01.2014 (15 K 2882/13)
Streitig ist der Ansatz von unbar bezahlten Kinderbetreuungskosten im Streitjahr 2010. Der Kläger ist von Beruf Kriminalbeamter und erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er ist seit 2005 verwitwet und hat [...]