FG München - Urteil vom 29.04.2014 (2 K 1887/11)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob der Hinzuziehung des Klägers zum Einspruchsverfahren der X-GmbH die Festsetzungsverjährung entgegensteht. Der Kläger [...]