FG Köln - Urteil vom 20.05.2015 (3 K 1146/13)
Streitig sind die Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen und der begrenzte Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Kabarettisten. Die Kläger sind Eheleute, die vom Beklagten für die [...]