FG Münster - Urteil vom 05.03.2015 (5 K 980/12 E)
Streitig ist, ob das häusliche Arbeitszimmer eines im Wurst- und Käsevertrieb tätigen Handelsvertreters dessen Tätigkeitsmittelpunkt bildet mit der Folge des unbegrenzten Abzugs der hierfür entstandenen Aufwendungen. [...]