FG Köln - Urteil vom 30.06.2016 (11 K 3657/14)
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei Vornahme der AfA für das im Jahr 2012 (Streitjahr) erworbene Vermietungsobjekt des Klägers 'A-Straße [...]