LSG Bayern - Urteil vom 29.11.2016 (L 3 U 472/15)
I. Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren L 3 U 22/13 durch die Berufungsrücknahme am 24. November 2015 erledigt ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht [...]