LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.01.2017 (L 3 R 68/14)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.11.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]