FG Köln - Beschluss vom 29.05.2018 (2 Ko 1654/17)
Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 09.05.2017 in der Sache 2 K 886/16 wird dahingehend abgeändert, dass die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten in einer Gesamthöhe von 1042,34 € festgesetzt werden. Die Kosten [...]