LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.04.2018 (L 11 KR 639/17 B ER)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.09.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller [...]