FG Hamburg - Beschluss vom 01.08.2018 (2 V 71/18)
I. Streitig ist die Höhe von Hinzuschätzungen nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller betreibt einen Backwareneinzelhandel in Hamburg. Ausweislich seines Internetauftritts gehört der Verkauf von Hochzeits-, Motiv-, [...]