OLG Hamm - Beschluss vom 23.10.2018 (10 U 107/15)
Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwälte der Beklagten zu 1. und 2. im Berufungsverfahren wird auf jeweils 194.316,11 € festgesetzt. Mit Beschluss vom 06.09.2016 hat der Senat den Streitwert [...]