FG Köln - Urteil vom 05.06.2019 (7 K 739/19)
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 18.07.2018 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 19.2.2019 werden dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer auf 187.050 € festgesetzt wird. Der Beklagte trägt die [...]