FG Nürnberg - Urteil vom 21.02.2019 (6 K 719/18)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Streitig ist, ob Versorgungsleistungen an die Stifter dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Die Ehegatten A und B errichteten [...]