LSG Bayern - Urteil vom 09.01.2019 (L 13 R 801/16)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]