OLG Stuttgart - Beschluss vom 06.06.2019 (12 U 48/16)
Der Antrag der Klägerin, den Streitwert in Bezug auf die Streithelferin der Beklagten auf höchstens 9.401,00 € festzusetzen, wird zurückgewiesen. I. Die Klägerin hat die beklagte Wohnungsbaugesellschaft auf Zahlung [...]