OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.04.2019 (19 E 155/19)
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. [...]