FG Sachsen - Urteil vom 07.09.2020 (5 K 114/19)
1. Der Gewerbesteuermeßbescheid 2013 vom ___________ in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ___________ wird dahingehend geändert, daß der verbleibende Verlustvortrag um einen weiteren Verlust in Höhe von [...]