BVerfG - Beschluss vom 26.06.2020 (1 BvR 1975/18)
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt. I. Der Beschwerdeführer wandte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde dagegen, dass ihm [...]