OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 18.07.2022 (12 E 424/22)
Die Festsetzung des Gegenstandswertes wird geändert. Der Gegenstandswert für das Klageverfahren erster Instanz wird auf 6.228,40 € festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Die [...]