FG Münster - Beschluss vom 02.06.2022 (9 V 1110/22 E)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die gegenüber dem Antragsteller festgesetzten Einkommensteuerforderungen 2017 und 2018 von der [...]