FG Münster - Beschluss vom 10.02.2023 (3 V 2464/22)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung von Aussetzungszinsen zur Erbschaftsteuer. Er hegt verfassungsrechtliche [...]