OFD Nürnberg - Verfügung vom 23.04.2003 (S 0133 - 1/St 24)
§ 31b AO bietet eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen mitzuteilen, die auf ein Geldwäschedelikt schließen lassen. Damit sind die Finanzbehörden verpflichtet, den für die [...]