FinMin Thüringen - Erlass vom 05.06.2014 (S 3102 A - 09)
1.1 Nach § 11 Absatz 2 BewG sind nicht notierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Wenn sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten lässt, die weniger [...]