FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 02.08.2018 (ohne-AZ)
Für die Besteuerung einer Organgesellschaft (OG) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der OG befindet. Die Geschäftsleitung befindet sich idR dort, wo die gesetzlichen [...]