04/2019 - Buchhaltung & Abschlüsse
Der Betrieb des Mandanten hat für das Wirtschaftsjahr 01 mit einem Verlust von 100.000 € abgeschlossen. Er hat keine Entnahmen getätigt. Dem Betrieb wurden keine Einlagen zugeführt. Aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren stammt eine Unterentnahme von 10.000 €. Der kumulierte Entnahmenüberschuss des Vorjahres beträgt 75.000 € (Vorjahreswerte an kumulierte Entnahmen 350.000 € und an kumulierten Einlagen 275.000 €). Wie hoch ist die kumulierte Überentnahme?