FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.05.2001 (3 K 1501/97)
Streitig ist, ob der Kläger die Vorsteuern aus den Baukosten der Dusch- und Umkleidekabinen im Vereinshaus geltend machen kann. Der Kläger reichte am 1. Juni 1993 eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1992 ein, in [...]