BMF - Schreiben vom 04.08.2006 (IV A 6 - S 7134 - 29/06)
Werden Waren nur vorübergehend zum Zwecke des Wiederverbringens/der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand (z.B. Messegut, Ausstellungsgut, Warenmuster, Berufsausrüstung) in ein Land ausgeführt, das nicht [...]