Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 01.02.2012 (S 0130.2.1-85/1 St42)
Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist derjenige, der Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, als Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise pfändet, verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich [...]