FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 01.03.2022 (42 - S 0170 - 220)
Grundsätzlich können alle steuerbegünstigten Zwecke, soweit es tatbestandlich möglich ist, auch im Ausland verwirklicht werden. Eine Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 AO setzt nicht voraus, dass die [...]