OFD Magdeburg - Verfügung vom 05.06.2007 (S 2221 - 7 - St 224)
Die OFD bittet, den Teil der Abgaben der Notare, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen ist und somit keine Betriebsausgabe darstellt, wie folgt anzusetzen: 1995: 5.845,00 [...]