OFD Münster - Verfügung vom 14.07.2004 (S 0284)
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag (bei einer Übermittlung im Geltungsbereich der AO) bzw. einen Monat (bei einer Übermittlung außerhalb des Geltungsbereichs der [...]