BMF - Schreiben vom 07.02.1990 (IV B 1 -S 2121 - 5/90)
Personen, die ein fremdes Kind versorgen und erziehen, erhalten in bestimmten Fällen wegen der Kosten, die dadurch typischerweise entstehen, finanzielle Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Pflegegeld im weiteren [...]