BMF - Schreiben vom 20.11.2012 (ohne-AZ)
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohnaktives Beschäftigungsverhältnis, keine Versorgungsbezüge beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug [...]