BMF - Schreiben vom 13.07.2000 (S 7300)
Die Grundstückserschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Nach § 124 Abs. 1 BauGB kann diese Aufgabe durch Vertrag auf einen Dritten (z. B. gemeindeeigene oder private Erschließungsgesellschaft, Bauträger, [...]