FinMin Bayern - Erlass vom 07.12.2017 (34 - S 3715 - 4/1)
Der Ermittlung der Steuerfälle dienen insbesondere die Anzeigen der Erwerber nach § 30 ErbStG, die Anzeigen der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen nach § 33 ErbStG i. V. m. den §§ 1 bis [...]