Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 25.09.2015 (S 0130.2.1-86/1 St42)
Nach § 21 Abs. 4 SGB X haben die Finanzbehörden Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers, Leistungsempfängers, Erstattungspflichtigen, Unterhaltsverpflichteten, [...]