FinMin Hamburg - Verfügung vom 05.01.2012 (53 - S 3851 - 017/09)
Nach § 21 Abs. 1 Satz 4 ErbStG ist eine ausländische Erbschaft- oder Schenkungsteuer für einen Erwerb, der sowohl in Deutschland als auch in einem ausländischen Staat zu einer entsprechenden Steuer herangezogen wird, [...]