FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 10.05.2007 (S 0284)
Soll ein Verwaltungsakt einem Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs der AO bekannt gegeben werden, so ist nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 123 AO, § 9 VwZG1 oder § 10 VwZG zu verfahren. Welche der bestehenden [...]