Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 06.03.2006 (S 4501 A - 08 - L 234)
Bei bereits bestehender gesellschaftsrechtlicher Beteiligung (finanzielle Eingliederung) löst eine nachfolgende wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung, die ohne weitere Anteilsübertragung zur Begründung der [...]