OFD Münster - Verfügung vom 27.04.2005 (S 0130)
Nach § 31 Abs. 1 AO sind die Finanzämter verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen, Gewerbesteuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Festsetzung von solchen Abgaben mitzuteilen, die [...]